Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine
rechtliche Grundlage mehr gibt.
- keine Maskenpflicht mehr (außer im öffentlichen
Personennahverkehr, Arztpraxen, Pflegeheimen)
- keine Zutrittsbeschränkungen mehr